Fachchinesisch kein Problem


Lebensmittelrechtliche Vorschriften sollen den Verbraucher schützen und ihm eine leichtere Orientierung ermöglichen. Ähnliche Gesetze wie für den Menschen gelten auch für Hunde und andere Tiere. Die Hersteller von Hundefutter müssen deshalb auf den Verpackungen eine Vielzahl von Stoffen angeben, die über Inhalt und Zusammensetzung des Hundefutters Auskunft geben. Wer genau hinschaut und weiß, worauf er achten muss, kann das beste Futter für seinen Hund leichter erkennen.

Die gesetzlichen Grundlagen

Der gesetzliche Überbau und gewissenmaßen das Lebensmittelrecht für Hundefutter heißt Futtermittelgesetz (FuttMG). Die Futtermittelverordnung (FuttMV) sorgt mit ihren Bestimmungen für die Umsetzung des FuttMG im Alltag. Informiert werden muss der Käufer über Inhaltsstoffe, Zutaten und Daten des Herstellers. Das FuttMG bestimmt auch, was nicht im Hundefutter enthalten oder zugesetzt werden darf. Der Verbraucher kann sich beispielsweise sicher sein, kein Tierkörpermehl von eingeschläferten Tieren, keine zugesetzten Antibiotika und Hormone im Hundefutter vorzufinden. Damit der Verbraucher gegebenenfalls persönlich nachfragen kann, müssen die Hersteller ihre Adresse angeben. Dann ist der Kontakt schnell hergestellt, um konkrete Auskünfte zum Energiegehalt oder zur Verdaulichkeit des Produkts zu bekommen.

Was das Gesetz verlangt

Auf der Verpackung muss für den Kunden ersichtlich sein, ob es sich bei dem gewählten Hundefutter um ein Bei- oder Ergänzungsfutter handelt oder ob das Futter als Alleinfutter zugelassen ist. Außer dem Beifutter schreibt der Gesetzgeber die prozentuale Angabe der im Hundefutter enthaltenden Werte für Rohasche, Rohproteine (Eiweiss), Rohfett und -fasern vor. Um einschätzen zu können, woher Fette und Eiweisse stammen, hilft ein Blick auf die Zutatenliste, die ebenfalls auf jeder Packung sein muss.

Zutatenliste

Auf der Liste der Zutaten findet der Käuder im Idealfall nicht nur die übergeordneten Zutatengruppen, sondern konkretere Angaben. Das FuMG verpflichtet nur zur Angabe der Zutatengruppen wie tierische und pflanzliche Nebenerzeugnisse, Molkerei-, Eier- und Fischerzeugnisse sowie Getreide. Das Qualitätsspektrum innerhalb dieser Nahrungsmittelgruppen ist breit. Beispiel Fleisch-Fleischnebenprodukte: Dau gehören alle Fleischanteile von warmblütigen Tieren. Nur gilt Muskelfleisch im Vergleich zu Fleischmehl als wertvoller. Produzenten von hochwertigen Hundefuttern werden sich nicht mit dem allgemeinen Hinweis begnügen, sondern etwa wertvolle Öle wie Fischöl in ihrer Zutatenliste konkret ausweisen. Futterproduzenten, die nur die gesetzlichen Mindestangaben in Zutatengruppen ausweisen, werden in der Regel nur die vom Gesetzgeber geforderte Mindestqualität sicherstellen.

Vitamine und Mineralien

Um die Versorgung mit Mineralien oder Vitaminen sicherzustellen, darf der Hersteller diese dem Hundefutter beimengen. Er muss wenigstens teilweise offenlegen, was und wieviel er davon ins Futter gibt. Als Mindestangaben finden sich auf den meisten Packungen die Werte von Kalzium und Phospor, deren Mengenverhältnis 1,2 zu 1 sein sollte. Außerdem darf der Hinweis auf den Kupferanteil nicht fehlen. Von den zugesetzten Vitaminen wird vom Gesetz die Angabe der enthaltenen Vitamine A, D und E verlangt. Die meisten Hersteller weisen mehr Stoffe aus und geben diese dann in Einheiten wie Milligramm pro Kilo Futter an.

Antioxidantien und Aromen

Schützt der Hersteller die Nährstoffe vor vorschnellem Abbau, muss er in der Liste der Zusatzstoffe angeben, welche Mittel er dazu einsetzt. Um den Zerfall verwertbarer Nährstoffe an der Luft zu verhindern, kann er künstliches Vitamin C oder chemische Substanzen wie Ethoxyquin einsetzen. Diese tauchen auf der Verpackung als Antioxidantien auf. Um Schimmelbildung zu verhindern, werden Konservierungsstoffe auf Säurebasis eingesetzt, die ebenfalls deklariert werden müssen. Desgleichen zugesetzte natürliche oder künstliche Farbstoffe. Beigemengte Aroma- und Geschmacksstofffe erlaubt das FuttMG, verlangt allerdings nicht deren Angabe.

Energiewert berechnen

Anders als bei Nahrungsmittel für Menschen, müssen auf Hundefutter keine Angaben in Kilojoule (kJ) gemacht werden. Der Energiewert lässt sich jedoch einfach selbst kalkulieren. Um die pro Gramm mit 24 Kilojoule zu berechnenden Kohlenhydrate isolieren zu können, müssen der auf der Packung angegebene Feuchtigkeitsgehalt und die Rohstoffbestandteile von einem Wert 100 subtrahiert werden. Dies ergibt die enthaltene Menge Kohlenhydrate, die mit dem Faktor 24/g multipliziert wird. Bei Protein und Rohfaser wird der Wert ebenfalls mit 24 pro Gramm multipiliziert. Beim Fett lautet der Faktor 39/g. Der Gesamtwert wird in Relation zur Verdaulichkeit des Futters gesetzt, die meist zwischen 65 und 85 Prozent liegt. Angaben dazu sollte der Hersteller auf Anfrage gerne geben.