Kennzeichnungspflicht bei Hundefutter
Die europäische Union schreibt die Kennzeichnung und Etikettierung von Futtermitteln in den EU-Mitgliedsstaaten vor und die einzelnen Länder kontrollieren diese.
Was muss auf dem Etikett stehen?
Anhand des Futtermittelletikettes müssen die Qualität und der Ursprung des Produktes feststellbar sein. Auf einem Etikett stehen immer die gesetzlich angeforderten Angaben. Hier sollte ersichtlich sein, ob es ein Alleinfutter oder ein Ergänzungsfutter ist. Sollte das Etikett darauf hinweisen, dass es sich um ein Ergänzungsfutter handelt, muss auch aufgeführt werden, was zur vollständigen Ration zugefüttert werden muss.
Weiterhin muss die Tierart angegeben werden und die Indikation, da Tiere im Wachstum, trächtige oder säugende Tiere ganz verschiedene Nahrungsbedürfnisse haben.
Zum zweiten git es auf dem Etikett ein Hauptinformationsfeld für Marketingtext, bzw. Abbildungen.
Zutaten auf dem Etikett
Sämtliche Zutaten müssen mit Angabe des Gewichts in absteigender Reihenfolge auf dem Etikett aufgelistet sein. Auch die Zusammensetzung der Nährstoffe muss erscheinen. Generell angegeben werden müssen: Rohproteine (Eiweißgehalt), Rohfett (Fette), Rohfaser (schwer- oder unverdauliche Pflanzenfasern), Rohasche (Mineralstoffe und Sand) und Wasser (mehr als 14%). Obligatorisch angegeben werden Nährstoffe wie Zucker, Stärke etc.
Das Etikett bei Mineralfutter muss die Angaben über das Gehalt von Kalzium, Phosphor und Natrium enthalten.
Futtermittelgruppen unterteilen sich in Fleisch von geschlachteten warmblütiger Landtieren, Fisch und Fischerzeugnisse, Milch und Molkereierzeugnisse, Eier und Eiererzeugnisse, Getreide oder Zerealien, Öle und Fette, Pflanzliche Nebenerzeugnisse, Pflanzliche Eiweißextrakte, Bäckererzeugnisse und Zusatzstoffe.
Lt. EU-Richtlinien gehören auch Vitamine und Spurenelemente zu den Zusatzstoffen. Zusatzstoffe werden zugeführt, um die Zusammensetzung des Futters auszugleichen, ihm eine bestimmte Farbe, Konsistenz, Aroma und Stabilität zu geben. Alle Stoffe müssen amtlich zugelassen sein, sie werden auf die Verträglichkeit geprüft und es zählen weder Hormone, noch Antibiotika dazu. Unverträglichkeitsreaktionen auf Zusatzstoffe können möglich sein, jedoch sind Krankheiten nicht bekannt.
Die Substanzen: Kupfer, fettlösliche Vitamine (A, D und E, um den Vitaminverlust auszugleichen), Konservierungsmittel (schützt vor Verderben und Verfärbung), Antioxidantien (schützt vor Oxidation) und Farbstoffe, müssen auf dem Etikett angegeben sein. Mineralstoffe und Aminosäuren gelten als Einzelfuttermittel.
Steht nun auf einer Verpackung, dass sie keine zusätzlichen Antioxidantien oder Konservierungsmittel enthält, so bedeutet dies, dass diese evt. schon in den Rohstoffen vorhanden sind. Keine künstlichen Antioxidantien bedeutet die Aufschrift: Nur natürliche Antioxidanten.
Das Haltbarkeitsdatum, das Nettogewicht, die Registriernummer und die Chargennummer müssen auf dem Etikett enthalten sein.
Aromastoffe (Gewürze aller Art und Spaltprodukte von Eiweißen) und Säureregulatoren (besonders bei Diätfutter) dürfen dem Futter zugegeben werden und müssen auf dem Etikett angegeben werden.
Auf dem Hauptinformationsfeld wird nach Vorschriften, ohne irreführende Aussagen für das Produkt geworben.
Für Verschreibungspflichtige, medizinische Spezialdiäten gelten Sonderregelungen. Lt. EU-Vorschrift gibt es hier eine „Empfohlene Anwendungsdauer“. Diese Hinweise sind zu beachten, und es wird empfohlen, den Tierarzt zu befragen, da es sich bei medizinischen Diäten um bestimmte Erkrankungen handelt.


